AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

EIGENVERANTWORTUNG DER TEILNEHMER

Die Teilnehmer sind sich der Risiken und Gefahren dieser Reise bewusst und übernehmen die Haftung. Die Teilnehmer sind auch verantwortlich für jeglichen Schaden an Dritt-Personen und erklären sich einverstanden, TAWADA TOURS und seine Angestellten für persönlichen Schaden nicht zu belangen. Beschwerden müssen sofort mitgeteilt werden und können nicht im Nachhinein gemacht werden. Streitfragen werden vor einem Gericht in Marokko geklärt.



TAWADA TOURS wird sich nach besten Möglichkeiten bemühen für Wohl und Sicherheit aller Reiseteilnehmer zu sorgen. Unser Team ist sorgfältig zusammen gestellt, so dass wir optimale Begleitung und Sicherheit bieten können. Höhere Gewalten wie Unwetter, Unfälle etc. können jedoch auch wir nicht ausschliessen.

HAFTUNG

Jeder Teilnehmer unternimmt die Reise auf eigene Verantwortung und Gefahr. Eine persönliche Reis-und Unfallversicherung ist obligatorisch und bei der Buchung vor zu weisen! Wir empfehlen eine Auslands-Reiseversicherung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gepäck und persönliche Gegenstände, Verletzungen, Unfälle und Krankheit.

TAWADA TOURS haftet nicht für entstandene Kosten durch Unfälle, Krankheit, Gerichtsverfahren etc.

GESUNDHEIT

Über gesundheitliche Probleme, Einnahme von Medikamenten etc. ist TAWADA TOURS im Voraus zu informieren, damit gemeinsam abgeklärt werden kann, ob die Reise zu anstrengend ist.

Wir empfehlen eine kurze Absprache mit Ihrem Hausarzt vor der Reise.

Die Reise ist kein spezielles Gesundheitsrisiko. Es ist jedoch zu beachten, dass wir uns in einem anderen Klima aufhalten. Die Hitze kann einem manchmal zusetzten. Das fremdartige Essen kann die Verdauung durcheinander bringen etc. (Wir führen auch in der Wüste stets genügend sauberes Trinkwasser mit uns.)

KÜNDIGUNG / RÜCKTRITT

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag kündigen. TAWADA TOURS kann für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Allfällige Flugumbuchungen fallen zu Lasten des Reisenden.

Wenn Sie aus persönlichen Gründen zurücktreten, muss dies schriftlich erfolgen.

Bis 8 Wochen vor der Reise werden 100%, abzüglich CHF 50.- Bearbeitungsgebühr zurück erstattet. Bis 6 Wochen 80 %, bis 4 Wochen 50%. Anschließend ist der volle Betrag fällig und nicht erstattungsfähig. Es ist jedoch jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu stellen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht vergütet! Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.